Ihr eigenes Unternehmen Nr. 1

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Ihr eigenes Unternehmen Nr. 1
Unternehmensgründung, Catering in Spanien Unternehmensgründung, Catering in Spanien. Planen Sie, nach Spanien zu ziehen und ein eigenes Unternehmen zu gründen? Oder leben Sie bereits in Spanien und planen die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens?

Ein Unternehmen in Spanien gründen

Finden Sie hier die notwendigen Informationen, um sich für Ihr zukünftiges Unternehmertum zu orientieren. Wenn Sie ein Bed & Breakfast in Spanien eröffnen möchten, schauen Sie sich hierzu unsere spezielle Seite an.

Die verschiedenen Unternehmensformen in Spanien

Wenn Sie in Spanien ein eigenes Unternehmen gründen möchten und kein bestehendes Unternehmen übernehmen, müssen Sie zunächst eine Entscheidung über die Unternehmensform treffen.

Comerciante individual oder Autónomo = Einzelunternehmen
Comunidad de Bienes = Gütergemeinschaft
Sociedad Civil = Lebenspartnerschaft
Sociedad Regular Colectiva, S.R. oder S.R.C. = Offene Handelsgesellschaft
Sociedad en comanditaria = Kommanditgesellschaft
Sociedad Limitada, S.L. = Privatunternehmen (BV)
Sociedad Anónima, S.A. = Aktiengesellschaft (NV)
Haftung

Bei den ersten fünf genannten Unternehmensformen haftet der Unternehmer selbst. In privaten und Aktiengesellschaften mit beschränkter Haftung, wie z. B. S.A. oder der S.L. besteht eine Haftung nur für das eingezahlte Kapital.

Steuern zahlen

Bei den ersten fünf genannten Unternehmensformen zahlt der Unternehmer selbst die Steuer auf den erzielten Gewinn durch die Einkommensteuer. Bei der S.L. und S.A. Sie zahlen Körperschaftssteuer (Impuesto sobre la renta de sociedades). Die Unternehmenssteuern in Spanien werden zwischen 2007 und 2011 schrittweise jedes Jahr um 1 Prozent gesenkt. Diese Reduzierung wird von 35 Prozent im Jahr 2007 auf 30 Prozent im Jahr 2011 steigen. Die meisten Abzüge werden gestrichen. Für kleine und mittlere Unternehmen werden die Sätze von 30 auf 25 Prozent gesenkt. Nach Abzug zahlen kleine und mittlere Unternehmen im Durchschnitt zwischen 24 und 26 %. Ein Unternehmer oder Selbstständiger muss vierteljährlich eine Steuererklärung abgeben und Vorauszahlungen auf den geschätzten Steuerbetrag leisten, den er für das betreffende Jahr schuldet.

MwSt. (Impuestos sobre el Valor Añadido, IVA)

Der Regelsatz beträgt 18 %. Für einige Dienstleistungen und Lebensmittel gilt ein Satz von 8 %. Auf den Kanarischen Inseln beträgt der Satz 5 % (IGIC).

Startkapital

So gründen Sie eine S.A. Es ist ein Mindestkapital von ca. 60.000 Euro erforderlich, wovon 25 % bei der Gründung eingezahlt werden müssen. Wirst du einen S.L. bekommen? (B.V.) erfordert ein Startkapital von ca. 3.000 Euro.

Was sollten Sie tun, bevor Sie ein Unternehmen gründen?
Registrieren Sie den Firmennamen beim zentralen Handelsregister (Registro Mercantil Central).
Erstellung einer Gründungsurkunde (escritura de constitución) vor einem in Spanien ansässigen Notar.
Registrierung beim spanischen Handelsregister (Registro Mercantil). Für Einzelunternehmen ist dies nicht zwingend erforderlich.
Beantragen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Código de Identificación Fiscal, CIF) bei der Bezirksstelle der spanischen Steuerbehörden (Delegación de Hacienda der Agencia Tributaria).
Miete oder Kauf eines Gewerbegebäudes. Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde (Ayuntamiento), um sicherzustellen, dass der Bebauungsplan keine Probleme verursacht. Beim Kauf des Gebäudes muss die vom Notar erstellte Urkunde im Grundbuch (Registro de la Propiedad Inmobiliaria) eingetragen und bei der Provinzsteuerbehörde (Delegación Provincial de Hacienda) angemeldet werden.
Für den Bau oder die Renovierung von Gewerbegebäuden müssen Sie bei der Gemeinde eine Baugenehmigung (Licencia de Obras) beantragen.
Beantragen Sie bei der Gemeinde (Ayuntamiento) eine Gewerbeerlaubnis (Licencia de actividades e instalaciones). Nach Erteilung der Genehmigung folgt eine Prüfung durch die Gemeinde, um festzustellen, ob die beweglichen Sachen wie Maschinen etc. den Angaben im Antrag entsprechen. Wenn alles in Ordnung ist, wird eine Genehmigungsurkunde ausgestellt (Acta de Ocupación y Funcionamiento). Dieser Vorgang kann bis zu 3 Monate dauern.
Registrierung der Geschäftstätigkeit und Zahlung von Steuern (Impuesto sobre Actividades Económicas).
Personalvermittlung und Vermittlung von Arbeitsverträgen. Die Registrierung der Sozialversicherung der Arbeitnehmer bei der Provinzabteilung des Sozialministeriums (Tesorería Territorial de la Seguridad Social).
Wenn Sie als kleiner Selbstständiger (Autónomo) beginnen, müssen Sie sich in ein spezielles Register (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) bei der Tesorería Territorial de la Seguridad Social eintragen lassen.
Legalisierung der Handelsbücher (Legalización de los Libros de Comercio) im Handelsregister (Registro Mercantil).
Gründung eines Catering-Unternehmens in Spanien

Um ein Gastronomieunternehmen zu eröffnen, müssen Sie je nach regionalen Gesetzen und Vorschriften zwei zusätzliche Genehmigungen beantragen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Person

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